Der Praxenverbund „Stabile Psyche“ besteht aus Privatpraxen und aus GKV-Praxen (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung). Gesetzlich sind verschiedene Abrechnungsregelungen vorgegeben.

Sind Sie gesetzlich versichert?

In eine Praxis mit GKV-Kassenzulassung brauchen Sie lediglich Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gilt: Alle Sitzungen können nach dem aktuell gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden – ohne weitere Kosten für Sie.

» Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) — Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Sind Sie privat oder durch die Beihilfe versichert?

Für die Abrechnung mit der privaten KK und der Beihilfe gilt die Gebührenordnung für Psychologen (GOP). Ein unverbindliches Erstgespräch wird von der Privatkasse oder Beihilfe übernommen. Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine ambulante Verhaltenstherapie erstattet wird. Fordern Sie frühzeitig die Unterlagen für die Beantragung an. Das Gleiche gilt für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit der Beihilfestelle.

» Gebührenordnung für Psychologen (GOP) — Website der Bundespsychotherapeutenkammer

Möchten Sie die Behandlung selbst zahlen?

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, ist absolute Diskretion gewährleistet. Keine Stelle, keine Kasse oder Versicherung wird darüber informiert, dass Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden. Führungskräfte, Beamte auf Probe oder Personen des öffentlichen Lebens zählen zu diesem Personenkreis. Auch in diesem Fall erfolgt die private Rechnungsstellung nach der GOP.

» Gebührenordnung für Psychologen (GOP) — Website der Bundespsychotherapeutenkammer

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