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1. Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde bildet die Eingangsvoraussetzung für eine Psychotherapie. In der Sprechstunde werden erste Fragen zu einer therapeutischen Behandlung besprochen und geklärt, ob die ausgewählte Therapeutin für Ihre Probleme die richtige ist. Vereinbaren Sie zunächst mit einer der Praxen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde und schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten. Sie können auch eine telefonische Nachricht hinterlassen und bekommen innerhalb der nächsten Tage eine Antwort.

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2. Probatorische Sitzungen

Vor einem Therapieantrag sind 2 – 4 probatorische Sitzungen verpflichtend, die zur näheren Klärung der Therapieziele, Motivation, Behandlungsmethoden und therapeutischen Arbeitsbeziehung dienen („Stimmt die Chemie?“). Inhaltlich wird in diesen Sitzungen die aktuelle Problematik besprochen, die lebensgeschichtlichen Hintergründe (Anamnese) dazu erhoben und eine diagnostische Testung (in der Regel Fragebögen) durchgeführt. In der Probatorik werden also die Voraussetzungen für die eigentliche Antragsstellung geklärt. Wenn sich beide Seiten für eine Zusammenarbeit entscheiden, wird bei der Krankenkasse die Kostenübernahme beantragt.

Formales und Kosten

3. Therapieumfang und Antragstellung

Kurzzeittherapie (max. 24 Therapieeinheiten)
Eine Kurzzeittherapie ist bei vielen Problemen und Krankheitsbilder häufig ausreichend. Im Anschluß ist es möglich, noch zusätzliche Therapieeinheiten für die Rückfallprophylaxe zu beantragen: In größeren Abständen können therapeutische Sitzungen zur Reflexion der Behandlungserfolge oder zum Umgang mit neuen Herausforderungen genutzt werden.

Langzeittherapie (max. 60 Therapieeinheiten)
Eine Langzeittherapie ist bei schon länger bestehenden und verfestigten Problemen sowie komplizierten lebensgeschichtlichen Prägungen anzuraten. Dies geschieht ebenfalls ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen und wird ausführlich in den probatorischen Sitzungen besprochen und abgewogen. Für eine Langzeittherapie von maximal 60 Einheiten muss ein ausführlicher Therapieantrag gestellt und an den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse übersendet werden. In Einzelfällen und bei bestimmten Krankheitsbildern ist eine Verlängerung von 60 auf 80 Therapieeinheiten möglich.

Akutbehandlung
Die Akuttherapie kann sehr rasch nach der ersten Sprechstunde beginnen und muss nicht bei Ihrer Krankenkasse beantragt, sondern ihr lediglich angezeigt werden. Die Sitzungen der Akuttherapie sollen Menschen unterstützen, die ohne therapeutische Hilfe möglicherweise noch schwerer erkranken würden, in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten oder nicht mehr arbeitsfähig wären.

4. Dauer einer Sitzung

  • Eine psychotherapeutische Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt.
  • Eine psychotherapeutische Gruppensitzung dauert 100 Minuten und findet ebenfalls einmal wöchentlich statt.

Diese Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über den Verlauf geben. Weitere Einzelheiten zur Diagnostik und Kostenbeantragung klären Sie gemeinsam mit der Therapeutin im persönlichen Gespräch. Bei Ihrem Praxisbesuch informieren wir Sie ausführlich über die empfohlene therapeutische und gesetzlich vorgegebene Vorgehensweise.

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